Diese Seite ist derzeit keine förmliche gesetzliche Konformitätserklärung. Ob das BFSG auf das konkrete Angebot und den Betreiber anwendbar ist, muss insbesondere anhand eines möglichen Verbrauchervertrags, der Einordnung als Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr und einer möglichen Kleinstunternehmen-Ausnahme geprüft werden.
Unser Ziel
Wir orientieren die Anwendung an WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Dazu gehören eine klare Tastaturführung, sichtbare Fokuszustände, semantische Überschriften, verständliche Beschriftungen, ausreichende Kontraste und Unterstützung für vergrößerte Darstellung.
Aktueller Stand
Die Hauptnavigation, Anmeldung, Bibliothek, Einstellungen und Regelsatzformulare verwenden semantische Bedienelemente und sind grundsätzlich per Tastatur erreichbar. Helles und dunkles Design respektieren Kontrast- und Bewegungspräferenzen. Eine vollständige unabhängige Barrierefreiheitsprüfung hat noch nicht stattgefunden; diese Seite ist daher keine formale Konformitätserklärung.
Bekannte Einschränkungen
- Komplexe JSON-Eingabefelder bieten noch keine strukturierte, visuelle Bearbeitungshilfe.
- Einzelne Fachbegriffe und Validierungsfehler benötigen noch zusätzliche Erläuterungen.
- Die vollständige Prüfung mit mehreren Screenreadern steht noch aus.
Feedback und Kontakt
Wenn eine Barriere auftritt, beschreibe bitte die betroffene Seite, den verwendeten Browser und das Hilfsmittel. Kontakt: [Barrierefreiheits-Kontakt ergänzen]. Wir versuchen, eine zugängliche Alternative bereitzustellen und das Problem nachhaltig zu beheben.
Rechtsstand und amtliche Grundlagen
Stand: 31. August 2026. Bei Anwendbarkeit des BFSG sind insbesondere die Informationsanforderungen aus Anlage 3 BFSG und für elektronischen Geschäftsverkehr § 19 BFSGV zu prüfen. Die Anwendbarkeit ist noch nicht abschließend festgestellt.